Investment Forschung und Innovation

Überblick über das deutsche Forschungs- und Innovationssystem

Der Erfolg des deutschen Forschungs- und Innovationssystems ergibt sich aus einem vielschichtigen Zusammenwirken unterschiedlichster Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren. Die Struktur des deutschen FuI-Systems wird durch den föderalen Staatsaufbau, die Größe und Ausrichtung der Volkswirtschaft sowie durch seine Akteure bestimmt. Im Hinblick auf gesellschaftliche und globale Herausforderungen bedarf es einer vielfältigen Forschungs- und Unternehmenslandschaft, die von verschiedenen Institutionen und Akteuren getragen wird. Die staatliche Forschungs- und Innovationsförderung beruht auf mehreren Säulen. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Grundgesetz. Bund, Länder und die Europäische Union wirken zusammen. Der Pakt für Forschung und Innovation wie auch die Förderung von Forschungsbauten einschließlich Großgeräten an deutschen Hochschulen sind beispielhaft für das Engagement der Bundesregierung. Eine Reihe von Instrumenten ermöglicht gezielte Förderung: die Projektförderung, die institutionelle Förderung und die Finanzierung der Ressortforschung. Forschung und Entwicklung wird in einer Vielzahl öffentlicher und privater Institutionen betrieben. Die Ausgaben für FuE werden statistisch entweder bei den finanzierenden Institutionen (Finanzierungsbetrachtung) oder der forschenden Einrichtung (Durchführungsbetrachtung) erfasst.

Bund und Länder als finanzierende Akteure

Bund und Länder sind bedeutende Akteure der Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Das rechtliche Fundament der staatlichen Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre bilden dabei das Grundgesetz sowie die Landesverfassungen der einzelnen Länder. Wichtige Rahmenbedingungen ergeben sich zudem aus der Bundeshaushaltsordnung sowie den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen. Für eine zielgerichtete Forschungsförderung stehen dabei unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung: Die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung dient der Sicherung des gesamten Spektrums von der Grundlagenforschung bis hin zur anwendungsorientierten Forschung, der Forschungsinfrastruktur und der strategischen Ausrichtung der deutschen Forschungslandschaft. Die Projektförderungen von Bund und Ländern dienen der Förderung zeitlich befristeter Forschungs-, Technologie- und Innovationsvorhaben. Die Projektförderung adressiert vornehmlich die Förderung der anwendungsorientierten Forschung. Bund und Länder stellen rund ein Drittel der Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung zur Verfügung.

Wirtschaft

Die Privatwirtschaft finanziert rund zwei Drittel der jährlichen FuE-Ausgaben in Deutschland. Diese Mittel werden sowohl für eigene FuE-Aktivitäten der Unternehmen als auch für gemeinsame FuE-Projekte mit Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft aufgewandt. Die im Wirtschaftssektor stattfindende FuE ist stark anwendungsorientiert. Sie hat im Wesentlichen das Ziel, unmittelbar verwertbare Ergebnisse zu erreichen. Dagegen hat die Grundlagenforschung in der Privatwirtschaft einen geringeren Stellenwert. Die FuE-Aktivitäten sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie werden zum überwiegenden Teil von Großunternehmen bestimmt. Trotz ihres niedrigeren Anteils tragen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-up-Unternehmen wesentlich zur Innovationsleistung des deutschen Wirtschaftssektors bei, weil aus dieser Gruppe vielfach wegbereitende Innovationsleistungen hervorgehen. Ein weiteres Strukturmerkmal der Privatwirtschaft ist die im internationalen Vergleich hohe Konzentration der FuE-Kapazitäten auf Branchen der hochwertigen Technologien.