Steuerberatung

In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Steuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, aus dem er die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert – wie soziale Sicherung, Bildung, Gesundheit oder Verkehrsinfrastruktur. Das deutsche Steuersystem basiert auf Leistungsfähigkeit, Transparenz und Fairness.

Leistungsfähigkeit

Misst man die Leistungsfähigkeit des Einzelnen am Einkommen, bedeutet das zunächst einmal: Gleiches Einkommen, gleiche Steuerlast. Unterschiedliche Einkommen, unterschiedlich hohe Einkommensteuer. Demnach werden die unteren Einkommen nur gering, die der besser Verdienenden höher besteuert.

Der Einzelne zahlt nur dann Steuern, wenn er dazu in der Lage ist. Daher gibt es ein steuerfreies  Existenzminimum – nur wer mehr als 9.168 Euro pro Jahr verdient, zahlt Steuern. Auch das Existenzminimum der Kinder darf nicht besteuert werden. Der Staat gewährt Eltern für ihre Kinder einen steuerlichen Freibetrag von 7.620 Euro pro Jahr.

Fairness

Aus dem Prinzip der Gleichmäßigkeit sollen die Steuerzahler ableiten können, dass die Art und Höhe der Steuern fair sind. Was im besten Fall dazu führt, dass sie die Steuern akzeptieren und zahlen.

Transparenz

Steuergesetze, Vorschriften und Verwaltung sollen für alle nachvollziehbar sein.

Einkommensteuer für (fast) alle

Jeder, der in Deutschland Geld verdient, muss ab der Summe von 9,168 Euro im Jahr einen Anteil davon an den Staat zahlen. So wird sichergestellt, dass alle ihren Teil zum Gemeinwesen beitragen. Angestellte müssen genauso Einkommensteuer zahlen wie Rentner oder Selbstständige.

Steuersätze mit Stufen

Bei der Einkommensteuer wird die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durch einen „linear-progressiven Tarif“ gewährleistet. Das heißt: Unterschiedliche Stufen des Steuertarifs haben unterschiedliche Steuersätze – je höher das Einkommen ausfällt, desto mehr steigt der prozentuale Steueranteil.

Brutto- und Nettogehalt

Die Arbeitnehmer bekommen die Lohnsteuer auf ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen, sie stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Angestellte werden dabei in Steuerklassen eingestuft. Dabei wird die individuelle Situation eines Steuerzahlers – zum Beispiel Alleinstehend oder mit Familie – bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt.

Der Arbeitgeber behält vom Bruttogehalt Lohnsteuer und Sozialabgaben ein und führt sie an das Finanzamt ab, bevor er seinen Angestellten das Nettogehalt auszahlt. Am Jahresende können die Steuerpflichtigen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern erhalten sie zurück.