Politische und rechtliche Ordnung in Deutschland

 

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Es ist die wichtigste rechtliche Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland.

Grundrechte

Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes sichern die Grundrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Besonders wichtige Grundrechte sind:

  • Schutz der Menschenwürde
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Gleichheit aller vor dem Gesetz
  • Glaubensfreiheit
  • Meinungsfreiheit
  • Versammlungsfreiheit
  • Berufsfreiheit
  • Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht
  • Pressefreiheit.

Artikel 20 beschreibt die wichtigsten Prinzipien, nach denen das politische System der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist:

  • Bundesstaat
  • Demokratie
  • Rechtsstaat
  • Sozialstaat.

Bundesstaat

Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Bundesländern besteht:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Demokratie

Deutschland ist ein demokratischer Staat, das heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es übt sie aus durch:

  • Wahlen
  • Abstimmungen
  • Organe der Gesetzgebung (Parlament)
  • Organe der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)
  • Organe der Rechtssprechung (Gerichte).

Das Parlament heißt in Deutschland Bundestag und ist die gewählte Vertretung des Volkes.

Rechtsstaat

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Entscheidungen des Staates – der Regierung – sind an das Gesetz gebunden. Die Handlungen des Staates können durch Gerichte kontrolliert werden. So kann zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob neu erlassene Gesetze mit der Verfassung in Einklang stehen. Damit werden die Grundrechte der Bürger geschützt und staatliches Handeln reglementiert.

Sozialstaat

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet: Grundsätzlich sollte jede Bürgerin und jeder Bürger durch Arbeit selbst für ihren beziehungsweise seinen Lebensunterhalt sorgen. Der Staat hilft jedoch Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Lebensgrundlage aus eigener Kraft zu sichern. Es gibt eine Reihe staatlicher Sozialleistungen. Zu den wichtigsten zählen die gesetzliche Sozialversicherung und das Arbeitslosengeld II, aber auch das Kindergeld.